Häufig gestellte Fragen
Wer trägt die Kosten nach einem Unfall für das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten KFZ-Unfall trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten.
Steht mir ein Rechtsanwalt zu?
Als Unfallgeschädigter steht Ihnen ein Anwalt gesetzlich und kostenlos zu.
Welche Vorteile habe ich durch einen Rechtsanwalt?
Für eine professionelle und erfolgreiche Schadenabwicklung gehört ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht dazu. So kommen Sie vollumfänglich zu Ihren Rechten, denn man kennt nicht alle Rechtsansprüche und die aktuellen Rechtsgrundlagen. Doch der Anwalt verhandelt bei der gegnerischen Versicherung Ihre Ansprüche und Sie müssen sich um nichts kümmern. So können Sie Zeit und Recherche sparen.
Welche Ansprüche habe ich als Unfall Geschädigter?
Bei einem Unfall geht es nicht nur um den Schaden an Ihrem Fahrzeug, sondern auch Ansprüche wie z.B. Nutzungsausfall, Wertminderung, Ersatzfahrzeug, Verdienstausfall und Schmerzensgeld.
Wie lange dauert die Fertigstellung des Gutachtens?
Nach der Begutachtung des Unfallschadens liegt das Gutachten schon nach 24 bis 48 Stunden vor.
Wie verläuft die Schadensabwicklung mit der Versicherung?
Nachdem das unabhängige Schadensgutachten erstellt wurde, kann die geschädigte Person selber entscheiden, ob die errechnete Schadenshöhe ausbezahlt wird, oder das Fahrzeug repariert werden soll. Bei Auszahlung des Betrages von der Versicherung erhält man lediglich den Nettobetrag. Bei der Reparaturrechnung von der Werkstatt wird die gesamte Höhe erstattet.
Warum sollte ich einen unabhängigen KFZ Gutachter beauftragen?
Die gegnerischen Versicherungen bieten häufig Ihre eigenen KFZ Gutachter an, dieses sollten Sie ablehnen. Bei einem unverschuldetem Verkehrsunfall haben Sie das Recht auf eine eigenständige Wahl des Gutachters und natürlich einem Rechtsanwalt. Denn Sie möchten sicherlich eine objektive Begutachtung Ihres Fahrzeuges und einen Gutachter, der in Ihrem Sinne handelt.